Urteil über die Pflicht des Niqab mit
ausführlichen Beweisen
Frage:
Ich würde gern die Verse im Qur‘an wissen,
welche über das Bedecken des Gesichts der Frau sprechen, denn ich
möchte es einigen Personen zeigen, die wissen möchten, ob das
Bedecken des Gesichts bei der Frau obligatorisch oder freiwillig
ist.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Du
solltest beachten, dass das Einhalten des Hijabs für Frauen vor
nicht nicht-mahram-Männern und das Bedecken des Gesichts etwas
verpflichtendes ist, wie im Buch deines Herren und der Sunnah deines
Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, aufgezeigt wird, sowie durch
vernünftige Betrachtung und Analyse.
1. Beweise aus dem
Qur‘an
Allah, subhanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre
Übersetzung der Bedeutung):
Und sprich zu den gläubigen Frauen,
dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und
ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon
sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre
Kleidungsaußchnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem)
enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern
ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder
ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer
Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen
besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen
Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der
Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so
(auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem
Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr
Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.
(Al-Nur 31)
Der
Beweis, dass Hijab für Frauen verpflichtend ist geht aus diesem Vers
folgendermaßen hervor:
(a) Allah, subhanahu wa ta3ala,
befiehlt den gläubigen Frauen ihre Keuschheit zu bewahren, und der
Befehl die Keuschheit zu bewahren, beinhaltet auch sämtliche Wege
dies zu tun. Keine vernünftige Person würde bezweifeln, dass dazu
auch das Bedecken des Gesichts gehört, denn es offen zu zeigen
bewirkt, dass die Menschen es anschauen und seine Schönheit genießen
und womöglich versuchen Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Der
Gesandte Allahs, sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Die Augen
begehen Zina und ihre Zina passiert durch das Anschauen... "
Dann sagte er: "...und der geschützte Bereich bestätigt oder
widerlegt es." (überliefert bei al-Bukhaari, 6612; Muslim,
2657. )
Wenn ein Weg zur Bewahrung der Keuschheit das Bedecken
des Gesichts ist, so ist dies vorgeschrieben, weil das Mittel
dieselbe Bedeutung wie das Endziel hat.
(b) Allah, subhanahu
wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung): "...und ihre Schleier
über ihre Juyyubihina (d.h. ihre Körper, Gesichter, Nacken und
Brüste) ziehen." Der Jayb (Pl. Juyub) ist die Halsöffnung
eines Gewandes und der Khimar (Schleier) ist das, womit Frauen ihren
Kopf bedecken. Wenn einer Frau befohlen wird ihr Kopftuch über ihren
Halsausschnitt zu ziehen, dann wird ihr befohlen ihr Gesicht zu
bedecken, entweder weil dies angedeutet wird oder durch den
Analogieschluss. Wenn es verpflichtend ist den Hals und die Brust zu
bedecken, dann ist es angemessener das Gesicht zu bedecken, denn dies
ist die Stelle von Schönheit und Reiz.
(c) Allah, subhanahu
wa ta3ala, hat verboten jeglichen Schmuck zu zeigen außer dem, der
offensichtlich, den man also nicht verhindern kann, zu zeigen, wie
z.B. das äußere seines Gewandes. Daher sagt Allah (ungefähre
Bedeutung): "... außer dem, was offensichtlich ist..." Und
Er sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen" . Einige
der Salaf wie Ibn Mas´ud, Al-Hasan, Ibn Sirin und andere
interpretierten den Satz "außer dem, was offensichtlich ist"
als Bedeutung der äußeren Gewänder und Kleidung und was unter den
Gewändern hervorschaut (der Saum des Kleids etc.). Dann verbietet Er
noch einmal das Zeigen des Schmucks außer vor jenen, für die Er
eine Ausnahme gemacht hat. Dies zeigt, dass der zweite erwähnte
Schmuck etwas anderes ist als der zuerst erwähnte. Der erste Schmuck
ist der äußere Schmuck, welcher jedem offensichtlich ist und nicht
versteckt werden kann. Der zweite Schmuck ist der innerliche Schmuck
(das Gesicht eingeschlossen). Wenn es erlaubt wäre, dass dieser
Schmuck von jedem gesehen wird, dann würde es keinen Sinn machen mit
diesem allgemeinen Wortlaut im ersten Beispiel und dieser Ausnahme im
zweiten Beispiel.
Allah, subhanahu wa ta3ala, gewährt ein
Zugeständnis, indem Er Frauen gewährt ihre innerliche Schönheit
"zu alten Sklaven, denen es an Trieb fehlt" zu zeigen, d.h.
zu Dienern, die kein Verlangen verspüren und zu kleinen Kindern,
welche noch nicht das Alter der Begierde erreicht haben und die Aura
der Frau nicht kennen. Dies deutet auf zwei Dinge:
Das Zeigen der
innerlichen Schönheit zu nicht-Mahram Männern ist nicht erlaubt
außer zu diesen zwei Menschengruppen.
Der Grund für diese Regel
ist die Furcht davor, dass Männer vielleicht durch Frauen verführt
werden und sich in sie verlieben. Zweifellos ist das Gesicht die
Stelle von Schönheit und Reiz, es zu verbergen ist also
verpflichtend damit nicht Männer, die Begehren verspüren, nicht von
ihr angezogen und in Versuchung geführt werden.
(e) Die Worte
(ungefähre Bedeutung) "Und lasst sie nicht mit den Füßen
aufstampfen, so dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck
verbergen." Bedeutet, dass Frauen nicht mit den Füßen
aufstampfen sollten, so dass bekannt wird, welchen versteckten
Schmuck wie Kettchen oder ähnliches sie tragen. Wenn einer Frau
schon verboten wird mit den Füßen aufzustampfen damit Männer durch
den Klang ihrer Fußkettchen nicht verführt werden könnten, was ist
dann erst mit einem unverhüllten Gesicht?
Welches ist die
größere Quelle der Verführung- ein Mann, der die Fußkettchen
einer Frau hört, von der er nicht weiß, wer sie ist und ob sie
schön ist, ob sie jung oder alt, hässlich oder hübsch ist? Oder
sein Blick auf das schöne jugendliche Gesicht, das ihn anzieht und
einlädt es anzuschauen?
Jeder Mann, der irgendeine Begierde nach
Frauen verspürt, wird wissen, welche der beiden Verführungen größer
ist und welche davon verborgen werden muss.
(ii)
Allah,
subahanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung):
(Was nun) die
älteren Frauen (betrifft), die nicht mehr auf Heirat hoffen können,
so trifft sie kein Vorwurf, wenn sie ihre Tücher ablegen, ohne ihre
Zier.
(Al-Nur 60)
Die Aussage dieses Verses ist, dass
Allah, subhanahu wa ta3ala, festlegt, dass es für alte Frauen, die
keine Hoffnung mehr auf Heirat haben, keine Sünde ist ihre äußere
Kleidung abzulegen, weil Männer wegen ihres hohen Alters keine
Begierde nach ihnen haben, vorausgesetzt es ist nicht ihre Absicht
sich mutwillig anderen zu zeigen. Die Tatsache, dass diese Regel nur
für alte Frauen gilt, zeigt dass es eine andere Regel für junge
Frauen gibt, die immer noch auf Heirat hoffen. Wenn die Regel über
das Ablegen der äußeren Kleidung für alle gelten würde, würde
man hier nicht ganz gezielt nur von älteren Frauen sprechen.
[...]
(iii)
Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
O
Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den
Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre übergewänder reichlich über
sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann)
erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend,
Barmherzig.
(Al-Azhaab 33:59)
Ibn Abbas, radi Allahu anhu,
sagte: "Allah befahl den gläubigen Frauen, wenn sie aus dem
Haus gehen, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, dann sollen sie
ihre Jilbabs von der Spitze ihres Kopfes über ihre Gesichter ziehen
und ein Auge herausschauen lassen."
Der Tafsir des Gefährten
ist ein Beweis, da tatsächlich einige Gelehrte sagten, dass es unter
die selbe Regel fällt wie Marfu-Überlieferungen, welche auf den
Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, zurückgehen.
Der
Kommentar "und ein Auge herausschauen lassen" ist ein
Zugeständnis, damit die Frauen den Weg sehen können, wenn dafür
keine Notwendigkeit bestünde, sollte auch diese Auge nicht unbedeckt
sein.
Der Jilbab ist eine obere Bekleidung, die über dem Khimar
getragen wird, es ist wie ein Abayah.
(iv)
Allah,
subhanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung):
Es ist kein
Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren
Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den
Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von
Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist Zeuge
aller Dinge.
(Al-Azhaab 33:55)
Ibn Kathir (Möge Allah ihm
gnädig sein) sagte: Als Allah den Frauen befohlen hat, den Hijab vor
nicht-mahram Männern einzuhalten, erklärte Er dass sie keinen Hijab
vor ihren Verwandten brauchen, so wie Allah es in Sura An-Nur
erklärte, dass sie befreit sind: "und nicht ihren Schmuck zu
zeigen außer vor ihren Ehemännern..."
2. Beweise aus der
Sunnah, dass es Pflicht ist das Gesicht zu bedecken
(i)
Der
Prophet sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Wenn jemand von
euch beabsichtigt eine Frau zu heiraten, so besteht für ihn keine
Sünde darin sie anzuschauen, er sollte sie sich besser anschauen, um
zu wissen, ob er sie auch beabsichtigt zu heiraten, falls sie
unattraktiv sein sollte." überliefert bei Ahmad.
Der
Autor von Majma’ al-Zawaa’id sagte:
Die Aussage hier ist die
Tatsache, dass der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, gesagt hat,
es ist keine Sünde für denjenigen, der die Heirat beabsichtigt,
vorausgesetzt das Anschauen gilt nur dem Zweck der beabsichtigten
Heirat. Dies zeigt, dass derjenige, der keine Heirat beabsichtigt,
eine Sünde begeht, wenn er eine nicht-mahram Frau unter gewöhnlichen
Umständen anschaut, so wie derjenige sündigt, der zwar eine Heirat
beabsichtigt, aber nur aus reinem Vergnügen schauen möchte und
nicht zum Zwecke einer beabsichtigten Heirat.
Wenn gesagt wird,
dass der Hadith nicht klar besagt was angeschaut werden sollte, und
vielleicht das Ansehen der Brust usw. gemeint ist, ist die Antwort,
dass der Mann, der Heiratsabsichten hat, auf das Gesicht der Frau
sieht, weil das Gesicht der Mittelpunkt für denjenigen ist der nach
der Schönheit sucht, ohne Zweifel.
(ii)
Als der Prophet,
sallallahu alaihi wa sallam, den Frauen befahl zum Eidgebet zu
kommen, sagten sie: "O Gesandter Allahs, einige von uns haben
keine Jilbabs." Der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, sagte:
" Lasst sie sich ein Jilbab von ihrer Schwester ausleihen."
(überliefert bei Bukhari und Muslim)
Dieser Hadith zeigt, dass
dies die gewöhnliche Praxis unter den Frauen der Sahaba war, dass
sie ohne Jilbab nicht rausgegangen sind und wenn sie keins besaß,
auch nicht rausgegangen ist. Dieser Befehl zeigt, dass es notwendig
ist sich zu bedecken. Und Allah weiß es am besten.
(iii)
Es
wird in al-Sahihaian überliefert, dass A‘isha, radi Allahu anha,
sagte: Der Gesandte Allahs sallallahu alaihi wa sallam, betete
gewöhnlich Fajr und die gläubigen Frauen haben daran teilgenommen,
eingewickelt in ihren Schleiern und dann sind sie rausgegangen, ohne
dass sie irgendjemand erkannt hat wegen der Dunkelheit.
Sie
sagte: Wenn der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, das von den
Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie abgehalten
in die Moschee zu kommen wie die Kinder Israels ihre Frauen davon
abgehalten hatten.
Eine ähnliche Aussage wurde auch von
Abd-Allah ibn Mas‘ud, radi Allahu anhu, überliefert.
Die
Beweise von diesem Hadith Schließen 2 Punkte ein:
1 - Hijab und
Bedeckung war die Praxis der Frauen der Sahaba, die die beste
Generation waren und die ehrenvollsten bei Allah
2- A‘isha,
die Mutter der Gläubigen und Abd-Allah ibn Mas‘ud, radi Allahu
anhuma, die als Gelehrten mit tiefem Verständnis bekannt waren,
sagten, dass wenn der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, das von
den Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie
abgehalten in die Moschee zu kommen. Und das war während der besten
Generation, was ist mit heute erst?!
(iv)
Es wurde
überliefert, dass ibn ´Umar, radi Allahu anhu, sagte: Der Prophet,
sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Wer auch immer sein Gewand
hinter sich her schleifen lässt aufgrund von Hochmut, den wird Allah
am Tag der Auferstehung nicht ansehen." Umm Salamah sagte, "
Was sollen dann die Frauen mit ihren Saumen machen?" Er sagte,
"Lasst es eine Handspanne herunterhängen." Sie sagte, "
Und was ist, wenn sie ihre Füße zeigt?" Er sagte, "Dann
lasst es eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als
diese."
(Tirmidhi, als Sahih klassifiziert von al-Albani in
Sahih Tirmidhi)
Dieser Hadith zeigt, dass es verpflichtend für
Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt
unter den Frauen der Sahaba, radi Allahu anhum. Die Füße sind ohne
Zweifel weniger eine Quelle der Versuchung als das Gesicht und die
Hände, so eine Warnung betreffend etwas was weniger ernst ist, ist
eine Warnung betreffend etwas das mehr ernst ist und welchem diese
Regel mehr gilt. Die Weisheit der Scharia zeigt, dass es nicht
möglich ist, wenn die Vorschrift besagt, man darf etwas, was weniger
anziehend ist nicht unbedeckt lassen aber etwas, was eine viel
größere Versuchung darstellt unbedeckt lassen. Dies ist ein
unmöglicher Widerspruch dass nicht mit der Weisheit und Gesetzgebung
Allahs übereinstimmen kann.
(v)
Es wurde überliefert,
dass A’isha, radi Allahu anha, gesagt hat: "Reiter kamen an
uns vorüber als wir den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam,
begleiteten während wir uns im Ihram befanden. Wenn sie näherkamen,
ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn
sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt."
(überliefert von Abu Dawud, 1562)
Die Worte "Wenn
sie näherkamen, ließen wir unsere übergewänder über das Gesicht
fallen" zeigt, dass es Pflicht ist, sein Gesicht zu bedecken, da
es im Ihram vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es Pflicht
wäre, sein Gesicht unbedeckt zu lassen, wäre es verpflichtend ihn
auch weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter
vorbeikamen. In anderen Worten, nach der Mehrheit der Gelehrten sind
Frauen dazu verpflichtet ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen,
und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer
etwas anderem, das Pflicht ist.
Wenn es also nicht verpflichtend
ist, sein Gesicht in Gegenwart von nicht-Mahram Männern zu bedecken,
würde es keinen Anlass geben es im Ihram zu bedecken. Es wurde in
al-Sahihayn und anderswo bewiesen, dass es für eine Frau im Ihram
verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen.
Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya sagte: Das ist eines der Dinge die
zeigen, dass der Niqab und die Handschuhe unter den Frauen, die nicht
im Ihram waren, bekannt war, was bedeutet, dass sie ihr Gesicht und
Hände bedeckt haben.
[...]
[Von den Worten des Shaikh
Muhammed ibn Uthaimin (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) in Risaalat
al-Hijab.]
Und Allah weiß es am
besten.
http://www.islam-qa.com/en/ref/11774
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