19. November 2012

Fatwa - Es ist harām, Kuffār zu engen Freunden und Beschützern zu nehmen

Verdeutlichung einer wichtigen Regel:
Es ist harām, Kuffār zu engen Freunden und Beschützern zu nehmen

Frage (Nr. 2179):

Wir hoffen, dass ihr uns anhand von Beispielen erklären könnt, was mit dem Ausdruck „Kuffār zu engen Freunden und Beschützern zu nehmen ist harām“ gemeint ist.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.


Sicherlich werden Beispiele erklären und verdeutlichen, was gemeint ist. Daher werden wir jetzt direkt einige der wichtigsten Punkte nennen, die die Gelehrten und Führer der Da`wah über die verschiedenen Arten, den Kuffār gegenüber Freundschaft zu zeigen, angeführt haben.

Ihren Kufr zu akzeptieren und daran zu zweifeln, dass es überhaupt Kufr ist, oder sich zu scheuen, sie als Kuffār zu bezeichnen, oder ihre Religion zu loben

Allah sagt über den Kufr desjenigen, der sie akzeptiert (ungefähre Bedeutung): „… doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut …“ (16:106).

Allah sagt, es zu einer Pflicht machend, die Kuffār als solche zu bezeichnen (ungefähre Bedeutung): „…Wer also falsche Götter (Tāghūt) verleugnet, jedoch an Allah glaubt, der hält sich an der festesten Handhabe, bei der es kein Zerreißen gibt. …“ (2:256).

Allah sagt über die Munāfiqūn (Heuchler), die die Kuffār den Muslimen bevorzugen (ungefähre Bedeutung): „…und sagen von denen, die ungläubig sind: „Diese da sind eher auf dem rechten Weg geleitet als die Gläubigen.“ …“ (4:51).

Sich für ein Urteil auf sie zu beziehen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… während sie sich in Entscheidungsfragen (für ein Urteil) an falsche Götter (Tāghūt) wenden wollen, wo ihnen doch befohlen worden ist, es zu verleugnen? …“ (4:60).

Sich mit ihnen anfreunden und sie mögen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Du findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln …“ (58:22).

Sich ihnen zugeneigt fühlen, sich auf sie zu verlassen und sie als Unterstützung nehmen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und sucht nicht eine Stütze bei denen, die Unrecht tun, sonst berührt euch das (Höllen-) Feuer …“ (11:113).

Ihnen zu helfen und sie gegen die Muslime zu unterstützen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer (Auliya’ – Helfer, Unterstützer, Freunde). …“ (9:71).

Er sagt auch über die Kuffār: „… Sie sind einer des anderen Schutzherren (Auliya’ – Helfer, Unterstützer, Freunde). …“ (5:51).

Und er sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und wer von euch sie zu Schutzherren (Auliya’ – Helfer, Unterstützer, Freunde) nimmt, der gehört zu ihnen. …“ (5:51).

Teil ihrer Gesellschaft werden, sich ihren Parteien anschließen, ihre Anzahl erhöhen, ihre Nationalitäten annehmen (außer im Fall der Notwendigkeit), ihren Armeen dienen oder ihnen dabei zu helfen, Waffen zu entwickeln

Ihre Gesetze und Regeln in muslimische Länder zu bringen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? …“ (5:50).

Sie zu Freunden im allgemeinen Sinne nehmen, als Helfer und Unterstützer und mit ihnen an einem Strang zu ziehen

Allah verbietet all dies, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren (Auliya’ – Helfer, Unterstützer, Freunde)! Sie sind einer des anderen Schutzherren. …” (5:51).

Mit ihnen Kompromisse suchen und zu ihnen nett sein auf Kosten der Religion

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie möchten gern, dass du schmeichelst (hinsichtlich der Religion einen Kompromiss suchen), so dass (auch) sie schmeicheln (können).“ (68:9).

Dies beinhaltet das Zusammensitzen mit ihnen und sich bei ihnen aufzuhalten, wenn sie sich über die Zeichen Allahs lustig machen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. …“ (4:140).

Ihnen zu vertrauen und sie als Berater und Ratgeber anstelle der Gläubigen zu nehmen

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, nehmt keine Vertrauten (Bitānah – Ratgeber, Berater, Beschützer, Freunde, Helfer etc.) außer von euch (nicht außerhalb eurer Religion – von den Juden, Christen, Heuchlern und Heiden). Sie scheuen keine Mühe, euch zu verwirren, und möchten gern, dass ihr in Bedrängnis geratet. Schon wurde aus ihren Mündern Hass offenkundig, aber was ihre Brüste verborgen halten, ist (noch) schwerwiegender. Wir haben euch die Zeichen (Āyāt – Beweise, Verse) bereits klargemacht, wenn ihr begreifen wollt. Da habt ihr sie doch geliebt, während sie euch nicht lieben, und ihr glaubt an das gesamte Buch (an alle Schriften – d. h. auch an die Taurah und das Injīl, während sie nicht an euer Buch, den Qur’ān, glauben). Wenn sie euch treffen, sagen sie: „Wir glauben.“ Wenn sie jedoch allein sind, beißen sie sich in die Fingerspitzen vor Grimm gegen euch. Sag: Sterbt an eurem Grimm! Gewiss, Allah weiß über das Innerste der Brüste (über all eure Geheimnisse) Bescheid. Wenn euch etwas Gutes widerfährt, tut es ihnen leid. Wenn euch jedoch etwas Böses trifft, sind sie froh darüber. …“ (3:118-120).

Imām Ahmad und Muslim berichteten, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach Badr auszog (zur Schlacht) und ein Mann von den Muschrikūn folgte ihm und holte ihn bei al-Harrah ein. Er sagte: „Ich möchte dir folgen und mich dir anschließen und ich möchte etwas von der Kriegsbeute abbekommen.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Glaubst du an Allah und Seinen Gesandten?“ Er antwortete: „Nein.“ Da sagte er: „Geh weg, ich brauche keine Hilfe von einem Muschrik.“

Aus diesen Texten wird deutlich, dass es uns verboten ist, Kuffār für Posten zu ernennen, durch die sie die Geheimnisse der Muslime herausfinden und Pläne gegen sie schmieden könnten, indem sie versuchen, ihnen alle möglichen Arten an Schaden zuzufügen.

Ihnen administrative Posten zu überlassen, durch die sie über die Muslime zu bestimmen haben und sie demütigen, ihre Angelegenheiten kontrollieren und sie von der Praktizierung ihrer Religion abhalten können

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und Allah wird den Ungläubigen keine Möglichkeit geben(,) gegen die Gläubigen (vorzugehen).“ (4:141).

Imām Ahmad berichtete, dass Abu Mūsa al-Asch`ari (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Ich sagte zu `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein): „Ich habe einen christlichen Schreiber.“ Er erwiderte: „Was ist los mit dir, möge Allah auf deinen Nacken schlagen! Hast du nicht die Worte Allahs vernommen (ungefähre Bedeutung): `„O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren (Auliya’)! Sie sind einer des anderen Schutzherren. …` (5:51)? Warum beschäftigst du nicht einen Hanīf (d. h. einen Muslim)?“ Ich antwortete: „Oh Amīr al-Mu’minīn, ich profitiere von seiner Arbeit und er behält seine Religion für sich.“ Er sagte: „Ich werde sie niemals ehren, wo Allah sie doch erniedrigt hat, und ich werde sie niemals nah an mich heran lassen, wo doch Allah sie aus Seiner Barmherzigkeit ausgeschlossen hat.“

Ebenso sollten wir sie nicht in muslimischen Häusern beschäftigen, wo sie unsere Privatangelegenheiten sehen und unsere Kinder wie Kuffār erziehen können. Dies ist es, was heutzutage geschieht, wenn Kuffar in muslimische Länder als Arbeiter gebracht werden, als Fahrer, Diener und Kindermädchen in muslimischen Häusern und Familien.

Weder sollten wir unsere Kinder zu den Schulen der Kuffār schicken, zu ihren missionarischen Instituten, ihren üblen Hochschulen und Universitäten, noch sollten wir sie in kāfir Familien leben lassen.

Die Kuffār hinsichtlich ihrer Kleidung, ihres Aussehens, ihrer Sprache etc. zu imitieren

Dies zeigt die Liebe für die imitierte Person oder das imitierte Volk. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt ist einer von ihnen.“

Es ist verboten, die Kuffār in ihren Bräuchen, Gewohnheiten und Äußerlichkeiten nachzuahmen und sich ihre Eigenschaften anzueignen. Dies schließt auch das Rasieren des Bartes mit ein, das Wachsen Lassen des Schnurrbartes und das Sprechen ihrer Sprachen, außer bei Notwendigkeit, ebenso wie Angelegenheiten der Kleidung, des Essens und Trinkens etc.

Der Aufenthalt in ihren Ländern, wenn es keinen Bedarf daran gibt

Allah hat es den schwachen und unterdrückten Muslimen verboten, unter den Kuffār zu bleiben, wenn sie in der Lage sind, auszuwandern. Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, die die Engel abberufen (beim Tode), während sie sich selbst Unrecht tun (da sie unter den Ungläubigen blieben, obwohl die Auswanderung eine Pflicht für sie war), (zu jenen) sagen sie (die Engel): „Worin habt ihr euch befunden (in welchem Zustand)?“ Sie sagen: „Wir waren Unterdrückte im Lande.“ Sie (die Engel) sagen: „War Allahs Erde nicht weit, so dass ihr darauf hättet auswandern können?“ Jene aber, – ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und (wie) böse ist der Ausgang! Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind.“ (4:97-98).

Niemand ist entschuldigt für seinen Aufenthalt in einem Land der Kuffār, außer diejenigen, die wirklich schwach und unterdrückt sind und nicht auswandern können, oder diejenigen, die aus einem gültigen religiösen Grund bleiben, wie z. B. für die Da`wah und um den Islam in ihren Ländern zu verbreiten.

Es ist verboten, unter ihnen zu leben, wenn es keinen Grund dafür gibt. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ich verstoße denjenigen, der unter den Muschrikūn bleibt.“

Das Einreisen in ihre Länder, um dort Urlaub zu machen und zu Unterhaltungszwecken

Doch die Reise dorthin aus einem legitimen Grund – wie z. B. für medizinische Behandlung, Handel, das Erlernen spezieller Fähigkeiten, die nicht auf andere Art erlangt werden können – ist im Falle des Bedarfs gestattet. Ist das Bedürfnis gestillt, dann ist es obligatorisch, in die muslimische Welt zurückzukehren.

Diese Erlaubnis wird außerdem unter der Bedingung erteilt, dass der Reisende ausreichend Wissen besitzt, um seine Zweifel zu zerstreuen, seine physischen Bedürfnisse zu kontrollieren und seine Religion zu repräsentieren, um stolz auf sie zu sein, sich von schlechten Orten fernzuhalten und sich vor den Plänen seiner Feinde zu hüten. Es ist erlaubt und sogar eine Pflicht, in ihre Länder zu reisen, um dort Da`wah zu betreiben und den Islam zu verbreiten.

Sie, ihre Zivilisation und ihre Kultur zu loben, sie zu verteidigen und ihr Benehmen und ihre Fähigkeiten zu bewundern, ohne ihre falsche Ideologie und ihre verfälschte Religion zu beachten

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und richte nur nicht deine Augen auf das, was Wir manchen von ihnen (den Ungläubigen) paarweise als Nießbrauch gewähren – den Glanz des diesseitigen Lebens -, um sie darin der Versuchung auszusetzen. Die Versorgung deines Herrn ist besser und beständiger.“ (20:131). Es ist auch verboten, sie zu ehren, ihnen respektvolle Titel zu geben, mit dem Gruß ihnen gegenüber zu beginnen, ihnen die besten Plätze in Versammlungen zu geben und ihnen auf der Straße den Weg frei zu machen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Grüßt nicht als Erste einen Juden oder Christen (beginnt nicht den Gruß) und wenn ihr einen von ihnen auf der Straße trefft, dann drängt ihn zum engsten Teil des Weges.“

Das Aufgeben des islamischen Kalenders und die Verwendung ihres Kalenders

Insbesondere, da dieser ihre Rituale und Feiertage widerspiegelt, wie es der Fall beim gregorianischen (westlichen) Kalender ist, welcher mit dem angenommenen Geburtsdatum des Messias (Friede sei auf ihm) verknüpft ist. Dies ist eine Innovation, welche sie erfunden haben und welche nichts mit der Religion `Īsas (Jesus`) zu tun hat. Die Verwendung dieses Kalenders impliziert eine Zustimmung zu ihren Festen und Symbolen.

Um all das zu vermeiden ignorierten die Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) die Systeme der Kuffār und führten einen neuen Kalender ein, als sie zur Zeit von `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) einen Kalender für die Muslime erstellten, welcher mit dem Datum der Hijrah des Propheten beginnt. Dies zeigt, dass es eine Pflicht ist, sich von den Kuffār in dieser und anderen Angelegenheiten zu unterscheiden, wo es unterschiedliche Charakteristika gibt. Und Allah ist die Quelle der Hilfe.

Die Teilnahme an ihren Feiertagen und Festen, sie bei ihren Feiern zu unterstützen, ihnen zu diesen Gelegenheiten zu gratulieren oder Orte aufzusuchen, wo solche Feiern gehalten werden

Der Ausdruck al-Zūr (Lüge) in der Āyah (ungefähre Bedeutung): „Und (auch) diejenigen, die keine Falschaussage (Lüge) bezeugen …“ (25:72) wurde so interpretiert, dass er die Feste der Kuffār betrifft.

Die Verwendung ihrer Namen, die eine schlechte Bedeutung haben

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) änderte Namen, deren Bedeutung Schirk enthielt, wie z. B. `Abd al-`Uzza und `Abd al-Ka`bah.

Für sie um Verzeihung bitten und zu Allah um Barmherzigkeit für sie beten

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener (Muschrikūn) um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klar geworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden (weil sie im Zustand des Unglaubens starben).“ (9:113).

Diese Beispiele sollten ein deutliches Bild davon abgeben, was mit dem Verbot von engen Freundschaften mit den Kuffār gemeint ist.

Wir bitten Allah darum, unseren Glauben gesund und stark zu bewahren. Und Allah ist die Quelle der Hilfe.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

http://islam-qa.com/en/ref/2179

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