19. November 2012

Fatwa Urteil über die Pflicht des Niqab mit ausführlichen Beweisen

Urteil über die Pflicht des Niqab mit ausführlichen Beweisen

Frage:
Ich würde gern die Verse im Qur‘an wissen, welche über das Bedecken des Gesichts der Frau sprechen, denn ich möchte es einigen Personen zeigen, die wissen möchten, ob das Bedecken des Gesichts bei der Frau obligatorisch oder freiwillig ist.

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Du solltest beachten, dass das Einhalten des Hijabs für Frauen vor nicht nicht-mahram-Männern und das Bedecken des Gesichts etwas verpflichtendes ist, wie im Buch deines Herren und der Sunnah deines Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, aufgezeigt wird, sowie durch vernünftige Betrachtung und Analyse.

1. Beweise aus dem Qur‘an

Allah, subhanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Übersetzung der Bedeutung):
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsaußchnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.
(Al-Nur 31)

Der Beweis, dass Hijab für Frauen verpflichtend ist geht aus diesem Vers folgendermaßen hervor:

(a) Allah, subhanahu wa ta3ala, befiehlt den gläubigen Frauen ihre Keuschheit zu bewahren, und der Befehl die Keuschheit zu bewahren, beinhaltet auch sämtliche Wege dies zu tun. Keine vernünftige Person würde bezweifeln, dass dazu auch das Bedecken des Gesichts gehört, denn es offen zu zeigen bewirkt, dass die Menschen es anschauen und seine Schönheit genießen und womöglich versuchen Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Der Gesandte Allahs, sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Die Augen begehen Zina und ihre Zina passiert durch das Anschauen... " Dann sagte er: "...und der geschützte Bereich bestätigt oder widerlegt es." (überliefert bei al-Bukhaari, 6612; Muslim, 2657. )

Wenn ein Weg zur Bewahrung der Keuschheit das Bedecken des Gesichts ist, so ist dies vorgeschrieben, weil das Mittel dieselbe Bedeutung wie das Endziel hat.

(b) Allah, subhanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung): "...und ihre Schleier über ihre Juyyubihina (d.h. ihre Körper, Gesichter, Nacken und Brüste) ziehen." Der Jayb (Pl. Juyub) ist die Halsöffnung eines Gewandes und der Khimar (Schleier) ist das, womit Frauen ihren Kopf bedecken. Wenn einer Frau befohlen wird ihr Kopftuch über ihren Halsausschnitt zu ziehen, dann wird ihr befohlen ihr Gesicht zu bedecken, entweder weil dies angedeutet wird oder durch den Analogieschluss. Wenn es verpflichtend ist den Hals und die Brust zu bedecken, dann ist es angemessener das Gesicht zu bedecken, denn dies ist die Stelle von Schönheit und Reiz.

(c) Allah, subhanahu wa ta3ala, hat verboten jeglichen Schmuck zu zeigen außer dem, der offensichtlich, den man also nicht verhindern kann, zu zeigen, wie z.B. das äußere seines Gewandes. Daher sagt Allah (ungefähre Bedeutung): "... außer dem, was offensichtlich ist..." Und Er sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen" . Einige der Salaf wie Ibn Mas´ud, Al-Hasan, Ibn Sirin und andere interpretierten den Satz "außer dem, was offensichtlich ist" als Bedeutung der äußeren Gewänder und Kleidung und was unter den Gewändern hervorschaut (der Saum des Kleids etc.). Dann verbietet Er noch einmal das Zeigen des Schmucks außer vor jenen, für die Er eine Ausnahme gemacht hat. Dies zeigt, dass der zweite erwähnte Schmuck etwas anderes ist als der zuerst erwähnte. Der erste Schmuck ist der äußere Schmuck, welcher jedem offensichtlich ist und nicht versteckt werden kann. Der zweite Schmuck ist der innerliche Schmuck (das Gesicht eingeschlossen). Wenn es erlaubt wäre, dass dieser Schmuck von jedem gesehen wird, dann würde es keinen Sinn machen mit diesem allgemeinen Wortlaut im ersten Beispiel und dieser Ausnahme im zweiten Beispiel.
Allah, subhanahu wa ta3ala, gewährt ein Zugeständnis, indem Er Frauen gewährt ihre innerliche Schönheit "zu alten Sklaven, denen es an Trieb fehlt" zu zeigen, d.h. zu Dienern, die kein Verlangen verspüren und zu kleinen Kindern, welche noch nicht das Alter der Begierde erreicht haben und die Aura der Frau nicht kennen. Dies deutet auf zwei Dinge:
Das Zeigen der innerlichen Schönheit zu nicht-Mahram Männern ist nicht erlaubt außer zu diesen zwei Menschengruppen.
Der Grund für diese Regel ist die Furcht davor, dass Männer vielleicht durch Frauen verführt werden und sich in sie verlieben. Zweifellos ist das Gesicht die Stelle von Schönheit und Reiz, es zu verbergen ist also verpflichtend damit nicht Männer, die Begehren verspüren, nicht von ihr angezogen und in Versuchung geführt werden.

(e) Die Worte (ungefähre Bedeutung) "Und lasst sie nicht mit den Füßen aufstampfen, so dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen." Bedeutet, dass Frauen nicht mit den Füßen aufstampfen sollten, so dass bekannt wird, welchen versteckten Schmuck wie Kettchen oder ähnliches sie tragen. Wenn einer Frau schon verboten wird mit den Füßen aufzustampfen damit Männer durch den Klang ihrer Fußkettchen nicht verführt werden könnten, was ist dann erst mit einem unverhüllten Gesicht?
Welches ist die größere Quelle der Verführung- ein Mann, der die Fußkettchen einer Frau hört, von der er nicht weiß, wer sie ist und ob sie schön ist, ob sie jung oder alt, hässlich oder hübsch ist? Oder sein Blick auf das schöne jugendliche Gesicht, das ihn anzieht und einlädt es anzuschauen?
Jeder Mann, der irgendeine Begierde nach Frauen verspürt, wird wissen, welche der beiden Verführungen größer ist und welche davon verborgen werden muss.

(ii)
Allah, subahanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung):
(Was nun) die älteren Frauen (betrifft), die nicht mehr auf Heirat hoffen können, so trifft sie kein Vorwurf, wenn sie ihre Tücher ablegen, ohne ihre Zier.
(Al-Nur 60)

Die Aussage dieses Verses ist, dass Allah, subhanahu wa ta3ala, festlegt, dass es für alte Frauen, die keine Hoffnung mehr auf Heirat haben, keine Sünde ist ihre äußere Kleidung abzulegen, weil Männer wegen ihres hohen Alters keine Begierde nach ihnen haben, vorausgesetzt es ist nicht ihre Absicht sich mutwillig anderen zu zeigen. Die Tatsache, dass diese Regel nur für alte Frauen gilt, zeigt dass es eine andere Regel für junge Frauen gibt, die immer noch auf Heirat hoffen. Wenn die Regel über das Ablegen der äußeren Kleidung für alle gelten würde, würde man hier nicht ganz gezielt nur von älteren Frauen sprechen.

[...]

(iii)
Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
(Al-Azhaab 33:59)

Ibn Abbas, radi Allahu anhu, sagte: "Allah befahl den gläubigen Frauen, wenn sie aus dem Haus gehen, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, dann sollen sie ihre Jilbabs von der Spitze ihres Kopfes über ihre Gesichter ziehen und ein Auge herausschauen lassen."
Der Tafsir des Gefährten ist ein Beweis, da tatsächlich einige Gelehrte sagten, dass es unter die selbe Regel fällt wie Marfu-Überlieferungen, welche auf den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, zurückgehen.

Der Kommentar "und ein Auge herausschauen lassen" ist ein Zugeständnis, damit die Frauen den Weg sehen können, wenn dafür keine Notwendigkeit bestünde, sollte auch diese Auge nicht unbedeckt sein.
Der Jilbab ist eine obere Bekleidung, die über dem Khimar getragen wird, es ist wie ein Abayah.

(iv)
Allah, subhanahu wa ta3ala, sagt (ungefähre Bedeutung):
Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist Zeuge aller Dinge.
(Al-Azhaab 33:55)

Ibn Kathir (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Als Allah den Frauen befohlen hat, den Hijab vor nicht-mahram Männern einzuhalten, erklärte Er dass sie keinen Hijab vor ihren Verwandten brauchen, so wie Allah es in Sura An-Nur erklärte, dass sie befreit sind: "und nicht ihren Schmuck zu zeigen außer vor ihren Ehemännern..."
2. Beweise aus der Sunnah, dass es Pflicht ist das Gesicht zu bedecken

(i)
Der Prophet sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Wenn jemand von euch beabsichtigt eine Frau zu heiraten, so besteht für ihn keine Sünde darin sie anzuschauen, er sollte sie sich besser anschauen, um zu wissen, ob er sie auch beabsichtigt zu heiraten, falls sie unattraktiv sein sollte." überliefert bei Ahmad.

Der Autor von Majma’ al-Zawaa’id sagte:
Die Aussage hier ist die Tatsache, dass der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, gesagt hat, es ist keine Sünde für denjenigen, der die Heirat beabsichtigt, vorausgesetzt das Anschauen gilt nur dem Zweck der beabsichtigten Heirat. Dies zeigt, dass derjenige, der keine Heirat beabsichtigt, eine Sünde begeht, wenn er eine nicht-mahram Frau unter gewöhnlichen Umständen anschaut, so wie derjenige sündigt, der zwar eine Heirat beabsichtigt, aber nur aus reinem Vergnügen schauen möchte und nicht zum Zwecke einer beabsichtigten Heirat.
Wenn gesagt wird, dass der Hadith nicht klar besagt was angeschaut werden sollte, und vielleicht das Ansehen der Brust usw. gemeint ist, ist die Antwort, dass der Mann, der Heiratsabsichten hat, auf das Gesicht der Frau sieht, weil das Gesicht der Mittelpunkt für denjenigen ist der nach der Schönheit sucht, ohne Zweifel.

(ii)
Als der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, den Frauen befahl zum Eidgebet zu kommen, sagten sie: "O Gesandter Allahs, einige von uns haben keine Jilbabs." Der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, sagte: " Lasst sie sich ein Jilbab von ihrer Schwester ausleihen." (überliefert bei Bukhari und Muslim)
Dieser Hadith zeigt, dass dies die gewöhnliche Praxis unter den Frauen der Sahaba war, dass sie ohne Jilbab nicht rausgegangen sind und wenn sie keins besaß, auch nicht rausgegangen ist. Dieser Befehl zeigt, dass es notwendig ist sich zu bedecken. Und Allah weiß es am besten.

(iii)
Es wird in al-Sahihaian überliefert, dass A‘isha, radi Allahu anha, sagte: Der Gesandte Allahs sallallahu alaihi wa sallam, betete gewöhnlich Fajr und die gläubigen Frauen haben daran teilgenommen, eingewickelt in ihren Schleiern und dann sind sie rausgegangen, ohne dass sie irgendjemand erkannt hat wegen der Dunkelheit.
Sie sagte: Wenn der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, das von den Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie abgehalten in die Moschee zu kommen wie die Kinder Israels ihre Frauen davon abgehalten hatten.

Eine ähnliche Aussage wurde auch von Abd-Allah ibn Mas‘ud, radi Allahu anhu, überliefert.

Die Beweise von diesem Hadith Schließen 2 Punkte ein:
1 - Hijab und Bedeckung war die Praxis der Frauen der Sahaba, die die beste Generation waren und die ehrenvollsten bei Allah

2- A‘isha, die Mutter der Gläubigen und Abd-Allah ibn Mas‘ud, radi Allahu anhuma, die als Gelehrten mit tiefem Verständnis bekannt waren, sagten, dass wenn der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, das von den Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie abgehalten in die Moschee zu kommen. Und das war während der besten Generation, was ist mit heute erst?!

(iv)
Es wurde überliefert, dass ibn ´Umar, radi Allahu anhu, sagte: Der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, sagte: "Wer auch immer sein Gewand hinter sich her schleifen lässt aufgrund von Hochmut, den wird Allah am Tag der Auferstehung nicht ansehen." Umm Salamah sagte, " Was sollen dann die Frauen mit ihren Saumen machen?" Er sagte, "Lasst es eine Handspanne herunterhängen." Sie sagte, " Und was ist, wenn sie ihre Füße zeigt?" Er sagte, "Dann lasst es eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese."
(Tirmidhi, als Sahih klassifiziert von al-Albani in Sahih Tirmidhi)

Dieser Hadith zeigt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der Sahaba, radi Allahu anhum. Die Füße sind ohne Zweifel weniger eine Quelle der Versuchung als das Gesicht und die Hände, so eine Warnung betreffend etwas was weniger ernst ist, ist eine Warnung betreffend etwas das mehr ernst ist und welchem diese Regel mehr gilt. Die Weisheit der Scharia zeigt, dass es nicht möglich ist, wenn die Vorschrift besagt, man darf etwas, was weniger anziehend ist nicht unbedeckt lassen aber etwas, was eine viel größere Versuchung darstellt unbedeckt lassen. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch dass nicht mit der Weisheit und Gesetzgebung Allahs übereinstimmen kann.

(v)
Es wurde überliefert, dass A’isha, radi Allahu anha, gesagt hat: "Reiter kamen an uns vorüber als wir den Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, begleiteten während wir uns im Ihram befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt."
(überliefert von Abu Dawud, 1562)

Die Worte "Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere übergewänder über das Gesicht fallen" zeigt, dass es Pflicht ist, sein Gesicht zu bedecken, da es im Ihram vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es Pflicht wäre, sein Gesicht unbedeckt zu lassen, wäre es verpflichtend ihn auch weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen. In anderen Worten, nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist.
Wenn es also nicht verpflichtend ist, sein Gesicht in Gegenwart von nicht-Mahram Männern zu bedecken, würde es keinen Anlass geben es im Ihram zu bedecken. Es wurde in al-Sahihayn und anderswo bewiesen, dass es für eine Frau im Ihram verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen.
Shaikh al-Islam Ibn Taymiyya sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass der Niqab und die Handschuhe unter den Frauen, die nicht im Ihram waren, bekannt war, was bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.

[...]

[Von den Worten des Shaikh Muhammed ibn Uthaimin (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) in Risaalat al-Hijab.]
Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/11774

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